Willkommen
Sie sind unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden?
Die Versicherung Ihres Unfallgegners wird umgehend versuchen mit Ihnen Kontakt aufzunehmen und Ihnen die Schadensabwicklungaus der Hand zu nehmen. Es wird sofort versucht, Ihnen einen eigenen Gutachter, die eigene Partnerwerkstatt, das Partner-Mietwagenunternehmen etc. anzubieten.
Lassen Sie sich auf keinen Fall hierauf ein!
Geben Sie die Schadensregulierung nicht in die Hand der Gegenseite!
Beauftragen Sie die Werkstatt Ihres Vertrauens. Nur dort können Sie sicher sein, dass die Reparaturarbeiten qualifiziert und zu Ihrer vollen Zufriedenheit ausgeführt werden.
Beauftragen Sie einen Gutachter Ihres Vertrauens. Lassen Sie sich keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung empfehlen, denn diese vertreten nicht unbedingt Ihre Interessen!
Sollten Sie nach dem Unfall einen Mietwagen benötigen, wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Werkstatt. Diese wird Ihnen ein geeignetes Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen.
Beauftragen Sie unverzüglich einen Verkehrsrechtsanwalt. Bei unverschuldeten Unfällen ist dessen Tätigkeit in der Regel für Sie kostenlos.
Sie erreichen die Kanzlei für Verkehrsrecht unter nachstehendem
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